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Mit Blick auf:
Lieferkettensorfaltspflichtgesetz
Bergisch Gladbach, Januar 2023
Am 01. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft.
Konkret geht es hier um die Einhaltung ökologischer und sozialer/menschenrechtlicher Mindeststandards entlang der Lieferkette, vor allem in Risiko-Beschaffungsmärkten.
Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz. Dieses geht deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass soziale und ökologische Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrachtet werden.
Neben den großen Unternehmen müssen zukünftig auch Kleine und Mittlere Unternehmen und ihre Vorlieferanten, stärker Themen wie Umwelt und Menschenrechte in den Blick nehmen. Kritische Berichte über die globalen Beschaffungsketten sowie Forderungen von Business-Kunden (B2B) nach mehr Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Lieferkette üben Druck auf die Unternehmen aus. Es drohen Sanktionen und Imageschäden.
Prüfen Sie ihr Unternehmen! Wer ist Verantwortlich…
- zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragte
- am Nachhaltigkeitsprozess sowie Beschaffungsprozess, v.a. aus den Bereichen Einkauf, Beschaffung, Qualität, Marketing, Kommunikation, Controlling, Unternehmensstrategie und andere
Was gibt’s zu klären und zu wissen?
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Das kommt auf Unternehmen zu: Grundsatzerklärung – Risikoanalyse – Prävention und Abhilfe – Beschwerdemechanismus – Berichterstattung
- Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes
- Analyse der Lieferkette: Schaffen Sie Transparenz über die einzelnen Stufen in Ihrer Beschaffung mit ihren ökologischen und sozialen Risiken.
- Bewertung und Strategien: Schätzen Sie die Risiken in Ihrer Lieferkette ein und entwickeln Sie entsprechende Strategien und Maßnahmen, diesen zu begegnen.
- Verhaltenskodex und Audits: Geben Sie sich und Ihren Lieferanten klare Vorgaben und überprüfen Sie diese kontinuierlich.
- Wirtschaftsinitiativen und Standards: Prüfen Sie, ob die Mitwirkung in Brancheninitiativen oder die Einführung von Sozialmanagementsystemen für eine sichere und verantwortungsvoll ausgerichtete Lieferkette nützlich sind.
- Berichterstattung: Kommunizieren Sie Ihre Anstrengungen und Erfolge bei der nachhaltigen Optimierung Ihrer Lieferkette rechtssicher und glaubwürdig.
- Menschenrechtsbeauftragte*r und ihre Funktion und Aufgaben in Unternehmen.
Es gibt einiges zu beachten!
Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an!
Neue Regeln zum Verbot schädlicher Chemikalien in Abfällen
Bergisch Gladbach, Dezember 2022
Die EU verstärkt den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen:
Die neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (POP – engl. Persistent Organic Pollutants) tritt am 29. Dezember 2022 in Kraft.
Sie führt zum ersten Mal Grenzwerte für einige dieser Chemikalien in Abfällen ein und verschärft für andere Schadstoffe die bereits bestehenden Grenzwerte. Obwohl langlebige organische Schadstoffe im Allgemeinen nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, sind sie immer noch in Abfällen zu finden, die bei der Entsorgung einiger Industrie- und Konsumgüter nach dem Ende ihres Verbrauchs anfallen.
Persistente organische Schadstoffe sind organische Chemikalien, die sich durch ihre Langlebigkeit (Persistenz) auszeichnen, sich in Organismen und damit der Nahrungskette anreichern und schädliche Wirkungen auf den Organismus von Mensch und Tier zeigen. Für fünf Stoffe wurden die bestehenden Grenzwerteverschärft und für vier neue Stoffe, die z. B. in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen, wurden neue Grenzwerte vereinbart. Durch die Begrenzung des Vorkommens dieser Chemikalien in Abfällen wird verhindert, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen.
Die neuen Vorschriften sind ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember 2022 anwendbar sein.
Die neuen Regeln tragen dazu bei, das Angebot an sicheren, giftfreien Sekundärrohstoffen zu erhöhen, und spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft, des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.
Fragen? Sprechen Sie uns an!
Achtung: CE-Kennzeichnung!
Bergisch Gladbach, Mai 2022
Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?
Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt müssen Sie sicherstellen, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.
Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?
Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität mit allen Vorschriften zuständig. Zur Kennzeichnung Ihres Produkts benötigen Sie keine Genehmigung, aber Sie müssen im Vorfeld die Konformität mit allen EU-weiten Anforderungen sicherstellen.
Stellen Sie fest, ob Sie Ihr Produkt selbst prüfen dürfen oder ob Sie eine benannte Stelle hinzuziehen müssen.
Stellen Sie die technischen Unterlagen zusammen, die die Konformität Ihres Produkts belegen.
Verfassen und unterzeichnen sie eine EU-Konformitätserklärung.
Nach der Kennzeichnung Ihres Produkts müssen Sie den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage alle einschlägigen Unterlagen und Belege zur Verfügung stellen.
Es gibt einiges zu beachten!
Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an!
Das Lieferkettengesetz ist auf dem Weg!
Bergisch Gladbach, März 2022
der Schutz von Menschenrechten und eine nachhaltige globale Entwicklung: Zu diesen Zielen hat sich die EU verpflichtet. Europäische Unternehmen stehen viel zu selten für Nachhaltigkeit und Menschenrechte und viel zu oft für das Gegenteil: Kinder in Indien graben in tiefen Löchern nach dem Glimmermineral Mica. Menschen, die unsere Kleidung herstellen, arbeiten zu Hungerlöhnen. Überall auf der Welt leiden Mensch und Natur in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen. Die meisten Unternehmen ergreifen keine ausreichenden Maßnahmen, um Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen.
Wir haben jetzt die Chance, das zu ändern: Die Europäische Union arbeitet an einem EU-Lieferkettengesetz, das auch die Lücken des deutschen Gesetzes schließen könnte.
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, der in wichtigen Punkten über das deutsche Gesetz hinausgeht. Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie ein wirksames EU-Lieferkettengesetz unterstützt.
Damit steht zukünftig, das
- Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen, in die Haftung nimmt und Betroffenen die Möglichkeit gibt, erfolgreich auf Entschädigung zu klagen
- Unternehmen dazu bringt, auch ihre Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutzwahrzunehmen
- Unternehmen verpflichtet sind, Menschen und Umwelt entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskettezu schützen, ohne Abstufungen und Schlupflöcher.
Die EU kann mit einem starken Lieferkettengesetz einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leisten.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an!
Übermitteln Sie Ihre SVHC-Informationen vor Januar 2021 an die SCIP-Datenbank!
Leverkusen, Oktober 2020
Am 28. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) die erste Version der SCIP [“Substances of Concern In Articles as such or in complex objects (Products)”] Datenbank, die nun offiziell für Einträge zur Verfügung steht. So können Unternehmen ihren rechtlichen Verpflichtungen in der EU nachkommen.
Wie in der Abfallrahmenrichtlinie dargelegt, dürfen ab dem 5. Januar 2021 Produkte, die mehr als 0,1% eines oder mehrerer SVHC(s) enthalten, nicht auf den EU-Markt gebracht werden, bevor sie in die SCIP-Datenbank der ECHA eingepflegt worden sind.
Die SCIP-Meldepflicht wurde als eines der Schlüsselelemente der EU-Kreislaufwirtschaft und der Nachhaltigkeitsgrundsätze eingeführt und unterstützt den neuen Green-Deal-Plan der EU. Die Einträge in der SCIP-Datenbank sollen Unternehmen – und der Recyclingindustrie – helfen, Recyclingverfahren für Produkte in der EU zu verbessern, und die Verbraucher in der EU bei der Auswahl nachhaltigerer Produkte unterstützen.
Wen betrifft die Einführung der SCIP-Datenbank?
- EU-Hersteller und Fertigungsbetriebe (Assembler)
- EU-Importeure
- EU-Händler von Artikeln
- andere Akteure in der Lieferkette, die Erzeugnisse auf den Markt bringen
Nur Einzelhändler selbst, die ihre Ware vom Großhandel oder Handelsverbänden beziehen,
sind nicht betroffen.
TMK-Gründer Thomas Müller-Krusche geht künftig eigene berufliche Wege
Leverkusen, Juni 2020
Die bisherigen Gesellschafter der TMK Retail Service & Consulting GmbH in Hamburg sind nach unterschiedlichen Auffassungen zur Ausrichtung der Gesellschaft im absoluten Einvernehmen zu dem Entschluss gekommen, zukünftig getrennte Wege zu gehen. Daher wird die TMK zum 1. Mai 2020 vollständig von der GDM GmbH & Co. KG, übernommen. Gleichzeitig scheidet der Gründer und bisherige Hauptgeschäftsführer der TMK, Thomas Müller-Krusche, aus dem Unternehmen aus und geht eigene berufliche Wege.
„Wir sind übereingekommen, dass das künftige Beschreiten getrennter geschäftlicher Wege für alle Beteiligten die beste Lösung ist.“, erläuterte Thomas Müller-Krusche, der ab dem 1. Juni 2020 mit der eigenen Neugründung der Müller Krusche Quality GmbH auch weiterhin im Geschäftsfeld Product Compliance tätig sein wird.
Über Müller Krusche Quality:
Gründung 2020 in Leverkusen, derzeit 3 Mitarbeiter.
Die Müller Krusche Quality GmbH ist ein Inhaber geführtes Dienstleistungsunternehmen welches Hersteller, Inverkehrbringer und Händler im internationalem Wareneinkauf von Non-Food Produkten bei der Qualitätssicherung berät, sowie Aufgaben des Qualitätsmanagements und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen als externer Dienstleister übernimmt. Dabei ist, durch eine IT basierte Dokumentenverwaltung, auch eine weltweit vernetzte Kommunikation mit allen Akteuren in der Wertschöpfungskette möglich. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in akkreditierten Prüfinstituten sowie in nationalen und internationalen Handelsunternehmen, hat die Müller Krusche Quality in diversen Produktkategorien ein umfangreiches Know-How aufgebaut.